
Unsere Leistungen im Überblick
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG & DGUV Vorschrift 2
Als Ihr Betriebsarzt übernehmen wir die vollständige arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens. Dazu gehören regelmäßige Betriebsbegehungen, die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA), die Beratung der Unternehmensleitung sowie die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung. Wir stimmen Umfang und Frequenz der Betreuung gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Branche und Betriebsgröße ab – planbar, kontinuierlich und rechtssicher.
Arbeitsmedizinische Vorsorge gem. ArbMedVV – Pflicht, Angebot & Wunsch
Die Arbeitmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, bestimmten Mitarbeitenden Vorsorgeuntersuchungen anzubieten oder diese verpflichtend durchzuführen. Wir übernehmen die komplette Organisation und Durchführung – lückenlos dokumentiert und DSGVO-konform.
Beispiele für Vorsorgen:
- Bildschirmarbeit (Pflicht/Angebot)
- Lärm (Pflicht/Angebot je nach Expositionswert)
- Gefahrstoffe (Pflicht/Angebot je nach Stoff)
- Nachtschicht & Schichtarbeit (Angebot)
- Atemschutz (Pflicht/Angebot je nach Gerät)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- Hitzearbeit, Infektionsgefährdung u. v. m.
Eignungsuntersuchungen – für Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen
Neben der gesetzlichen Vorsorge gibt es Tätigkeiten, für die eine Eignungsuntersuchung betrieblich sinnvoll oder tarifvertraglich vorgeschrieben ist. Diese dienen dem Schutz des Mitarbeitenden und der Betriebssicherheit – und unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen.
Beispiele für Vorsorgen:
- G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- G26.3 – Atemschutz (schwere Geräte)
- G41 – Arbeiten mit Absturzgefahr
Telemedizin – Arbeitsmedizin geht auch digital
Nicht jede arbeitsmedizinische Leistung erfordert einen Vor-Ort-Termin. Die MBS GmbH bietet ausgewählte Beratungs- und Betreuungsleistungen per Videosprechstunde an – zeitsparend, flexibel und vollständig rechtssicher nach dem Leitfaden der DGAUM.
Geeignet für:
- Arbeitsmedizinische Beratungen und Folgeberatungen
- Rückkehrgespräche im Rahmen des BEM
- Beratungen zu Gefährdungsbeurteilungen
- Abstimmungsgespräche mit Führungskräften und HR
Mutterschutz – Schutzmaßnahmen rechtssicher umsetzen
Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, unmittelbar nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die betroffene Mitarbeiterin zu erstellen. Die MBS GmbH unterstützt Sie dabei – mit einer strukturierten Bewertung der Arbeitsbedingungen, konkreten Schutzmaßnahmen und klarer Dokumentation für Ihren Betrieb.
Unsere Leistungen im Mutterschutz:
- Individuelle Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und Stillende
- Beratung zu Beschäftigungsverboten und Schutzfristen
- Empfehlung konkreter betrieblicher Maßnahmen
- Dokumentation für Behörden und Aufsichtsämter
Erste Hilfe – Organisation & Inhouse-Ausbildung
Jeder Betrieb ist verpflichtet, ausreichend ausgebildete Ersthelfer:innen vorzuhalten. Wir beraten zur betrieblichen Organisation und bieten auf Anfrage Inhouse-Ersthelfer-Ausbildungen direkt bei Ihnen an.
Unsere Leistungen:
- Beratung zur Ersthelfer-Quote
- Koordination von Ausbildungen
- Überprüfung der Ausstattung
- Inhouse-Schulungen
Reisemedizin – Schutz auf Auslandsreisen
Mitarbeitende mit Auslandseinsätzen brauchen mehr als nur ein Ticket. Die MBS GmbH bietet reisemedizinische Beratungen mit individueller Risikoanalyse, Impfempfehlungen und Präventionsmaßnahmen – abgestimmt auf Reiseziel und Person.
Unsere Leistungen:
- Reiseanamnese & Risikoanalyse
- Reiseimpfungen
- Malaria-Prophylaxe-Beratung
- Verhaltensempfehlungen
Betriebliche Impfungen – Schutz für das ganze Team
Impfungen sind eine der effektivsten Präventionsmaßnahmen. Die MBS GmbH organisiert und führt Impfaktionen direkt in Ihrem Unternehmen oder in unserer Praxis in Freiburg und Frankfurt durch.
Unser Impfangebot:
- Grippeschutzimpfung
- Hepatitis A & B · Tetanus
- Masernschutz gem. Masernschutzgesetz
- Individuelle Impfberatung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten. Die MBS GmbH begleitet diesen Prozess – für Unternehmen und Mitarbeitende – sensibel, strukturiert und lösungsorientiert.
Unsere Leistungen:
- Beratung zur BEM-Pflicht
- Begleitung des BEM-Gesprächs
- Medizinische Einschätzung
- Empfehlung betrieblicher Maßnahmen
- Vollständige Dokumentation
Arbeitsmedizin ist ein zentraler Baustein für stabile, motivierte Teams.
Die MBS GmbH unterstützt Sie dabei, Risiken zu reduzieren, Ausfälle zu vermeiden und eine Arbeitskultur zu schaffen, die Sicherheit und Gesundheit in den Mittelpunkt stellt.

Die MBS GmbH: Expertise, Nähe und Verlässlichkeit
Seit Jahrzehnten betreut die MBS GmbH Unternehmen verschiedenster Branchen. Unsere Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten eng zusammen und verbinden fachliche Tiefe mit praktischer Erfahrung – immer mit Blick auf Ihren betrieblichen Alltag.
Betreuung, die zu Ihrem Unternehmen passt
Wir entwickeln keine starren Standardpakete. Stattdessen passen wir alle Maßnahmen individuell an Ihre Strukturen und Gefährdungen an. Sie profitieren von festen Ansprechpartnern, transparenter Kommunikation und planbaren Prozessen.
Mehr Wert für Ihr Unternehmen – jeden Tag
Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger, zufriedener und bleiben dem Unternehmen länger erhalten. Die MBS GmbH unterstützt Sie dabei, diese Vorteile spürbar zu machen – von der Reduktion von Ausfallzeiten bis zur Stärkung Ihrer Arbeitgeberattraktivität, inklusive vollständiger rechtlicher Sicherheit.
Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Umfang und Frequenz richten sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungspotenzial. Die MBS GmbH übernimmt diese Funktion und sorgt für rechtssichere Umsetzung.
Das hängt von den konkreten Tätigkeiten und Gefährdungen in Ihrem Betrieb ab. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen relevant sind – und erstellen einen strukturierten Vorsorgeplan.
Das richtet sich nach dem Betreuungsmodell und der Betriebsgröße. Wir ermitteln gemeinsam den rechtlich korrekten Betreuungsumfang – transparent und nachvollziehbar.
Bei Pflichtvorsorgen ja. Angebotsvorsorgen sind für Mitarbeitende freiwillig, müssen aber aktiv angeboten werden. Wunschvorsorgen können Mitarbeitende jederzeit verlangen.
Minimal. Die MBS GmbH übernimmt Terminplanung, Einladung, Erinnerungsmanagement und vollständige Dokumentation – Sie behalten den Überblick, ohne den Aufwand.
Alle Gesundheitsdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden DSGVO-konform in einer zertifizierten arbeitsmedizinischen Software verwaltet. Der Arbeitgeber erhält ausschließlich arbeitsrechtlich relevante Informationen – keine medizinischen Details.
Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie persönlich.
Gemeinsam schaffen wir gesunde und sichere Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen.
Ihr direkter Draht zu uns
Sprechzeiten:
Mo–Do: 08:00–12:30 Uhr &
14:00–16:30 Uhr
Fr: 08:00–12:30 Uhr &
13:30–15:30 Uhr
Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen zurück und bringt Sie mit der passenden Fachperson zusammen.




